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Wissenswert

Ein Subunternehmer ist eine selbständige Unternehmenseinheit, die Aufträge von einem Hauptunternehmen (auch Generalunternehmer oder Generalübernehmer genannt) erhält. Die Modalitäten des Auftrags werden in einem Werk- oder Dienstvertrag mit dem Auftraggeber vereinbart. Diese Art der Zusammenarbeit ist besonders häufig im Handwerk und im Dienstleistungssektor zu beobachten.

Die Zusammenarbeit mit einem Subunternehmer bietet dem Hauptunternehmen eine Möglichkeit, sich auf seine Kerngeschäftsbereiche zu konzentrieren und Lohnnebenkosten zu vermeiden. Ob ein Subunternehmer eingesetzt werden darf, muss jedoch mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass das Hauptunternehmen keine Rechtsbeziehungen zum Subunternehmer unterhält und keine Haftungsansprüche gegen ihn hat. Dies kann vertraglich vereinbart werden.

Das Hauptunternehmen ist für den Subunternehmer verantwortlich und wird für dessen Fehler belangt. Sollte es durch den Subunternehmer zu Leistungsstörungen kommen, so hat das Hauptunternehmen gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung zu tragen. Sollte es beim Bau zu Mängeln kommen, kann der Bauherr Ansprüche gegen das Hauptunternehmen geltend machen. Das Hauptunternehmen kann jedoch die Beseitigung der Mängel vom Subunternehmer verlangen.

1. Aufträge an Subunternehmer vergeben

Als Gründer haben Sie die Möglichkeit, durch die Vergabe von Teilaufgaben an Subunternehmer Ihre Ziele schneller zu erreichen oder überhaupt erst in der Lage zu sein, einen Auftrag auszuführen. Außerdem können Sie sich für jeden Auftrag die spezialisierten Fachkräfte holen, die Sie benötigen, um die Aufgabe erfolgreich zu bewältigen.

2. Selbst Subunternehmer sein

Als Subunternehmer haben Sie die Chance, an spannenden Projekten teilzunehmen und von größeren und komplexeren Aufgaben profitieren zu können, die Sie als Direktvergaber vermutlich nicht erhalten hätten. Durch Ihre enge Zusammenarbeit mit dem Hauptunternehmer besteht auch die Möglichkeit, dass Sie weitere Aufträge erhalten und somit Ihre Geschäftsmöglichkeiten erweitern können.

Es ist wichtig, bei der Einrichtung von Subunternehmer-Beziehungen Vorsicht walten zu lassen. Eine Beschäftigung als Subunternehmer, die lediglich einen einzigen Vertragspartner beinhaltet, gilt in der Regel als Scheinselbständigkeit und ist somit rechtswidrig sowie finanziell riskant.

Es ist auch von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen klärst zu klären. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Parteien ihren Pflichten nachkommen. Eine solide Vereinbarung schützt sowohl den Hauptunternehmer als auch den Subunternehmer und hilft, eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu fördern.

Fordern Sie Unterlagen ein

Die Verwendung von Subunternehmern ermöglicht es Generalunternehmen, ihre Ressourcen optimal einzusetzen und ihre Kernkompetenzen zu stärken. Darüber hinaus kann es auch den Zugang zu größeren Projekten für kleinere Unternehmen erleichtern. Es ist jedoch wichtig, bei der Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer eine sorgfältige Überprüfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Verlangen Sie folgende Unterlagen von Ihren Subunternehmen:

Aktuelle generelle Bestätigungen

  • Nachweis der Zahlung der Unfallversicherungsprämien gemäß dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
  • Bescheinigung über die Zahlung der AHV-Beiträge durch eine Ausgleichskasse
  • Beleg über den Anschluss an eine berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorgeeinrichtung gemäß dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Aktuelle branchenspezifische Bestätigungen

  • Bestätigung über die Einhaltung der Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (AVE GAV).
  • Bei Unternehmen, die keinem AVE GAV unterstellt sind: Bestätigung der Einhaltung des Entsendegesetzes (EntsG).
  • Bestätigung der Zahlung der Beiträge für Früh­pensionierungslösungen der jeweiligen Branche.
  • Kopie der Mehrwertsteuerbestätigung inklusive MwSt.-Nr.

Hinweise für Subunternehmen

Auch bei der Weitervergabe von Arbeiten durch Sub­unternehmen an ihre Subunternehmen ist es sinnvoll die oben erwähnten Unterlagen einzufordern.

 

In der Regel sind bei der Errichtung eines Bauwerkes mehrere Unternehmen beteiligt, die jeweils Teil-Werke ausführen. Diese Unternehmen werden vom Hauptunternehmer (GU/TU) eingesetzt und haben eine vertragliche Beziehung zu diesem, aber nicht zum eigentlichen Auftraggeber (Bauherrn). Diese Unternehmen werden als Subunternehmer bezeichnet.

Erstunternehmerhaftung

Der Einsatz von Subunternehmern birgt für den Hauptunternehmer verschiedene Haftungsrisiken. Diese umfassen unter anderem:

  • Der Erstunternehmer haftet dem Werkbesteller für rechtzeitige und richtige (mängelfreie) Werkerstellung, ob er diese Arbeit selbst ausführt oder durch einen oder mehrere Subunternehmer ausführen lässt (Haftung für rechtzeitige Werkerstellung / Gewährleistungsrecht).
  • Der Erstunternehmer haftet dem Werkbesteller für Schäden, die der Subunternehmer verursacht (Hilfspersonenhaftung).
  • Dem Arbeitnehmer eines inländischen oder ausländischen Subunternehmers haftet der Erstunternehmer subsidiär zum Subunternehmer für die Einhaltung der minimalen Lohnbestimmungen und für die Einhaltung bestimmter Arbeitsbedingungen (Haftung nach Entsendegesetz).

Outsourcing bezieht sich auf die Delegierung bestimmter betrieblicher Aufgaben an externe Dienstleister. Dies ist üblich, wenn ein Experte über ein eigenes Fachwissen verfügt, um bestimmte Routineaufgaben schneller und effizienter zu erledigen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Verwendung von Subunternehmern auf die Übertragung größerer, personalbezogener Leistungen an einen externen Anbieter, die einen wesentlichen Teil des Kerngeschäfts und Geschäftsmodells eines Unternehmens gegenüber einem anderen Kunden darstellen.

Die Gebäudetechnik umfasst alle Systeme und Anlagen, die ein Gebäude funktionsfähig machen. Dazu gehören Sanitär, Heizungs- und Klimatisierungssysteme sowie elektrotechnische, elektromechanische und steuerungstechnische Anlagen. Die Anforderungen und Bestimmungen für die Gestaltung dieser Systeme sind in den Schweizer Baunormen (SIA) und deren Unterwerken festgelegt.

Die Elektrotechnik umfasst anspruchsvolle Bereiche wie Photovoltaikanlagen, Magnetfeldmessungen und Bildthermografie, die von Unternehmern und Subunternehmern gemäß den technischen Normen der SIA umgesetzt werden müssen. Die Sicherheit hat höchste Priorität, da unprofessionelles Handeln zu erheblichen Schäden führen kann. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die erforderlichen Sicherheitserklärungen für Eigentümer von Liegenschaften zu erstellen.

Das Gipser- und Malergewerbe ist verantwortlich für eine Vielzahl von Sanierungs- und Umbauprojekten, darunter Fassadensanierungen, Trockenbauarbeiten und Renovierungen. Um sicherzustellen, dass die Arbeiten sorgfältig und zuverlässig durchgeführt werden und die erforderliche Sicherheit am Bau gewährleistet wird, ist es wichtig, die technischen Normen gemäß SIA einzuhalten. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewerk durch Subunternehmer ausgeführt wird.

Die fachlichen Anforderungen an Plattenleger und die Vorschriften für die Sicherheit bei der Arbeit sind in der SIA (Schweizerischen Institut für Angewandte Architektur) festgelegt. Die SIA 118 gibt die grundlegenden Vorgaben und die SIA 244 ff. enthält ergänzende Anforderungen für spezifische Arbeiten, wie z.B. Naturstein oder Kunststein, Abdichtungen und Arbeiten an Untergründen. Es ist wichtig, dass diese Normen eingehalten werden, unabhängig davon, ob die Arbeiten im Freien oder im Gebäude stattfinden.

Die Einhaltung technischer Normen und Vorschriften ist im Schreinergewerbe von größter Bedeutung. Um eine sorgfältige und sichere Ausführung aller Arbeiten, von Treppenbau bis hin zu Fenster- und Türenmontage, zu gewährleisten, müssen Schreinerbetriebe die relevanten Vorschriften und Normen berücksichtigen, darunter Vorschriften zum Brandschutz, Geländern und Stufenabständen. Nur fachlich kompetente Betriebe sind in der Lage, diese Vorgaben einzuhalten.

MetaltecSuisse bietet eine solide Grundlage für alle Beteiligten in der Metallbau-Branche. Die Merkblätter können als Grundlage für Werkverträge verwendet werden und helfen, mögliche Ansprüche auf Schadensersatz zu vermeiden. Zusätzlich legen Regelwerke wie SR, SUVA und SVS fest, welche Anforderungen in Bezug auf Metallbauarbeiten zu erfüllen sind.

Eigensicherung ist in diesem Gewerbe besonders wichtig. Was dabei hilft, die häufigsten Unfälle zu vermeiden, hat die SUVA klar definiert. Aber auch die Sicherheit der Bauherren und Passanten ist von grosser Bedeutung. Dachdecker müssen die regionalen Vorschriften hinsichtlich der Dachlawinengefahr kennen und die Dacheindeckung ordnungsgemäss vornehmen. Nicht zuletzt gilt es auch, zeitgemässe Energieeffizienz umzusetzen und hier umweltbewusst und kostensparend zu handeln.

Fachlich gut ausgebildete Isolierspengler sind in hohem Ansehen in der Isolierbranche. Sie sind verantwortlich für die Installation von Dämm- und Schutzlösungen, die Energieverluste verhindern, Schall- und Lärmschutz bieten, vor Feuchtigkeit schützen und bei Bedarf Brandprävention unterstützen. Die Arbeitsbedingungen in der Branche werden durch den GAV reguliert, welcher eine wichtige Grundlage für das Isoliergewerbe bildet.

Das Hoch- und Tiefbaugewerbe in der Schweiz beinhaltet die Konstruktion von Wohnhäusern, Industriegebäuden, Brücken und Straßen und stellt sich den Herausforderungen, die durch die landschaftlichen Bedingungen entstehen. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) definiert die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um die notwendigen Sicherheitsaspekte zu gewährleisten. Darüber hinaus sind Unternehmen, Subunternehmer und verantwortliche Fachleute, wie Architekten und Ingenieure, an die Vorgaben der Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereinigung (SIA) gebunden.

Die Durchführung von Abdichtungsmaßnahmen an Bauwerken erfordert Fachwissen und größte Sorgfalt, um das langlebige Bestehen der Gebäude zu gewährleisten. Dabei sind auch ökologische Aspekte von Bedeutung. Qualifizierte Experten für Bautenschutz mit eidgenössischem Zertifikat sorgen dafür, dass die hohen Anforderungen effizient und nachhaltig erfüllt werden. Die entsprechenden Normen sind in der SIA festgelegt.

Das Garten- und Landschaftsbaugewerbe erfordert eine hohe Vielseitigkeit, fachliche Kompetenz und körperliche Belastbarkeit. Es umfasst eine breite Palette an Leistungen, von privaten Gärten bis hin zu öffentlichen Grünanlagen, von Parks bis hin zu Sportanlagen und Friedhöfen. Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter wird als höchste Priorität betrachtet. Für bestimmte Bereiche, wie Baumpflege oder Dachbegrünung, gelten die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts (Art. 4) der BauAV.

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) fungiert als ein führender und autoritativer Berufsverband, der Fachleute aus unterschiedlichen Branchen vereint. Für Ingenieure und Architekten bietet der SIA eine Plattform für Netzwerkbildung. Darüber hinaus ist es eine wichtige Aufgabe des SIA, fachkundige Normen und Richtlinien zu entwickeln und zu implementieren. Diese Regelwerke stellen eine unverzichtbare Ressource für die Verantwortlichen und Mitarbeiter im Architekturgewerbe dar und setzen den Standard für deren tägliche Arbeit.

Die Immobilienbewirtschaftung erfordert eine Kombination aus betriebswirtschaftlichem Wissen und rechtlichen Kenntnissen. Fachleute in diesem Bereich sind verantwortlich für die Verwaltung, Wartung und Präsentation von eigenen und fremden Immobilienbeständen auf dem Markt. Dazu gehört auch die Finanzverwaltung. Fachkräfte in der Immobilienwirtschaft erlangen ihre Fähigkeiten durch eine umfassende Ausbildung und haben die Möglichkeit, ihre Bildung durch zusätzliche Studiengänge bis hin zum Diplom zu vertiefen.

Die Arbeitskräfte im Bereich des Rohrleitungsbaus müssen über die notwendige Qualifikation und Zuverlässigkeit verfügen. Fachleute wie Rohrnetzmonteure mit eidgenössischem Fachausweis, Ingenieure und andere Mitarbeiter im Rohrleitungsbaugewerbe müssen sich an die bestehenden Sicherheitsvorschriften und Regelungen halten. Diese Vorschriften sind in den Gesetzen und Verordnungen wie Bundesverfassung, Rohrleitungsgesetz (RLG), Rohrleitungsverordnung (RLV) und Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen (RLSV) festgelegt.